Steuerfachangestellte
Informationen zum Ausbildungsberuf
Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften des Steuerberaters. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung des Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.
Der Beruf des Steuerfachangestellten bietet einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. Die wesentlichen, die Arbeit des Steuerberaters unterstützenden Aufgaben sind:
- Erstellung der Finanzbuchführungen
- Erledigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Vorbereitung von Jahresabschlüssen
- Bearbeitung von Steuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Auskunftserteilung an Mandanten
Das zeichnet uns aus:
Finanzbuchführung im ersten Ausbildungsjahr,
Lohn und Gehalt im zweiten Ausbildungsjahr,
Jahresabschluss im dritten Ausbildungsjahr
Gemeinsames Projekt mit den Oberstufenklassen der Industriekaufleute, Groß- und Außenhändler und Rechts- und Notarfachangestellten zu Themen der beruflichen und privaten Zukunft der Auszubildenden.
Informationen zur Ausbildung:
Der Unterricht findet an zwei Berufsschultagen mit jeweils sechs Unterrichtsstunden statt.
- 1. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
- 2. Ausbildungsjahr 1.200,00 €
- 3. Ausbildungsjahr 1.300,00 €
Mindestvergütung ab dem 01.08.2023
Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen die vorgegebenen Sätze der Ausbildungsvergütung im Einzelfall um bis zu 20 Prozent unterschritten werden.
Damit dürfen für alle Ausbildungsverhältnisse – also auch für solche, die vor dem 01.08.2023 geschlossen wurden – ab dem Jahr 2023 folgende Mindestvergütungssätze nicht unterschritten werden:
- 1. Ausbildungsjahr 880,00 €
- 2. Ausbildungsjahr 960,00 €
- 3. Ausbildungsjahr 1.040,00 €
Klausur: Sachverhalte im Zusammenhang mit FiBu, Entgeltabrechnung und Jahresabschlüsse bearbeiten (110 Minuten)
Klausur: Wirtschaft- und Sozialkunde (60 Minuten)
Klausur: Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen beurteilen (130 Minuten)
Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgehalten (Mündlich)
Das Team der Steuerfachangestellten
Mail: junge@kfmschulen.de
Gültig seit 01. August 2023
Steuerrechtliche Sachverhalte
Steuerrechtliche Sachverhalte
LF 3: Umsatzsteuerrechtliche SachverhalteLF 4: Einkommenssteuererklärungen von Beschäftigten erstellen
LF 6: Grenzüberschreitende Sachverhalte und Sonderfälle umsatzsteuerrechtlich bearbeiten und erfassen
LF 8: Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln
LF 9: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ermitteln
LF 11: Verwaltungsakte prüfen, Rechtsbehelfe und Anträge vorbereiten
Finanzwirtschaftliche Prozesse
Finanzwirtschaftliche Prozesse
LF 2: Buchführungsarbeiten durchführenLF 7: Beschaffung und Verkauf von Anlagevermögen verwalten
LF 10: Jahresabschlüsse erstellen und auswerten
Wirtschafts- und Sozialprozesse
Wirtschafts- und Sozialprozesse
LF 1: Die eigene Rolle im Betrieb mitgehalten und am Wirtschaftsleben teilnehmenLF 5: Arbeitsentgelte berechnen und buchen
LF 12: Beratung von Mandant:innen im Team mitgehalten
Berufsübergreifende Fächer
Kommunikation, Politik, Sport, Mandantenorientierte Sachbearbeitung, Englisch, Religion