Steuerfachangestellte

Informationen zum Ausbildungsberuf

Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften des Steuerberaters. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung des Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.

Der Beruf des Steuerfachangestellten bietet einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. Die wesentlichen, die Arbeit des Steuerberaters unterstützenden Aufgaben sind:

  • Erstellung der Finanzbuchführungen
  • Erledigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Vorbereitung von Jahresabschlüssen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Auskunftserteilung an Mandanten

Das zeichnet uns aus:

Finanzbuchführung im ersten Ausbildungsjahr,

Lohn und Gehalt im zweiten Ausbildungsjahr,  

Jahresabschluss im dritten Ausbildungsjahr

Gemeinsames Projekt mit den Oberstufenklassen der Industriekaufleute, Groß- und Außenhändler und Rechts- und Notarfachangestellten zu Themen der beruflichen und privaten Zukunft der Auszubildenden.

Informationen zur Ausbildung:

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Der Unterricht findet an zwei Berufsschultagen mit jeweils sechs Unterrichtsstunden statt.

Ab dem 01.08.2023 sind durch den Vorstand der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe folgende Ausbildungsvergütungsätze festgelegt worden:

  • 1. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
  • 2. Ausbildungsjahr 1.200,00 €
  • 3. Ausbildungsjahr 1.300,00 €

Mindestvergütung ab dem 01.08.2023
Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen die vorgegebenen Sätze der Ausbildungsvergütung im Einzelfall um bis zu 20 Prozent unterschritten werden.

Damit dürfen für alle Ausbildungsverhältnisse – also auch für solche, die vor dem 01.08.2023 geschlossen wurden – ab dem Jahr 2023 folgende Mindestvergütungssätze nicht unterschritten werden:

  • 1. Ausbildungsjahr 880,00 €
  • 2. Ausbildungsjahr 960,00 €
  • 3. Ausbildungsjahr 1.040,00 €
Die Abschlussprüfung besteht aus vier Teilen:

  Klausur: Sachverhalte im Zusammenhang mit FiBu, Entgeltabrechnung und Jahresabschlüsse bearbeiten (110 Minuten)
  Klausur: Wirtschaft- und Sozialkunde (60 Minuten)
  Klausur: Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen beurteilen (130 Minuten)
  Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgehalten (Mündlich)

Das Team der Steuerfachangestellten

Mail: junge@kfmschulen.de

Gültig seit 01. August 2023

Steuerrechtliche Sachverhalte

Steuerrechtliche Sachverhalte

LF 3: Umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte

LF 4: Einkommenssteuererklärungen von Beschäftigten erstellen

LF 6: Grenzüberschreitende Sachverhalte und Sonderfälle umsatzsteuerrechtlich bearbeiten und erfassen

LF 8: Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln

LF 9: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ermitteln

LF 11: Verwaltungsakte prüfen, Rechtsbehelfe und Anträge vorbereiten

Finanzwirtschaftliche Prozesse

Finanzwirtschaftliche Prozesse

LF 2: Buchführungsarbeiten durchführen

LF 7: Beschaffung und Verkauf von Anlagevermögen verwalten

LF 10: Jahresabschlüsse erstellen und auswerten

Wirtschafts- und Sozialprozesse

Wirtschafts- und Sozialprozesse

LF 1: Die eigene Rolle im Betrieb mitgehalten und am Wirtschaftsleben teilnehmen

LF 5: Arbeitsentgelte berechnen und buchen

LF 12: Beratung von Mandant:innen im Team mitgehalten

Berufsübergreifende Fächer

Kommunikation, Politik, Sport, Mandantenorientierte Sachbearbeitung, Englisch, Religion