Stand: 20.08.2020

Liebe Schüler*innen,

bereits seit knapp einem halben Jahr leiden wir alle unter den Folgen der Corona-Pandemie, die unser bisheriges Leben ziemlich durcheinander gebracht hat und deren Ende leider noch nicht absehbar ist. Sicherlich wissen Sie alle, dass aktuell die Infektionszahlen in Deutschland wieder ansteigen, was punktuell auch schon dazu geführt hat, dass Schulen zeitweise wieder geschlossen worden sind. In letzter Konsequenz wird der Anstieg der Infektionszahlen auf jeden Fall wieder dazu führen, dass wir wieder mehr Todesfälle in Verbindung mit Corona in Deutschland zu beklagen haben werden.
Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, hat unsere Landesregierung mit der Wiederaufnahme des „Regelbetriebs“ an Schulen eine Maskenpflicht eingeführt. Ziel des Maske-Tragens ist dabei, allen Schüler*innen wieder den Besuch ihrer Schule zu ermöglichen, was  eigentlich bei Einhaltung der Abstandsregeln in den zu kleinen Klassenräumen nicht möglich wäre. Folglich ist – wie Sie es aus Bus und Bahn kennen – die Einhaltung der Abstandsregel in den Klassenräumen durch das Tragen einer Maske ersetzt worden. Und weil die Flure auch viel zu knapp sind und an Schulen sowieso meist Enge und Raumknappheit herrscht, hat die Landesregierung die Maskenpflicht an Schulen nicht nur im Schulgebäude angeordnet, sondern auch auf dem Schulgelände.

Aktuell haben wir an unserer Schule zwei bestätigte Corona-Fälle, die dazu geführt haben, dass mehrere Schüler*innen und auch ein Lehrer für 14 Tage in Quarantäne geschickt worden sind. Zusätzlich gibt es noch Verdachtsfälle, die vielleicht weitere Quarantäneanordnungen nach sich ziehen werden.

Parallel zu dieser Entwicklung ist zu beobachten, dass sich ein leider zu großer Teil von Ihnen nicht an die Maskenpflicht und die Abstandsregel hält und damit – wenn auch (hoffentlich) ungewollt – die Verbreitung des Virus unterstützt. Und die Wirkungsketten in der Schule ist auch klar: Schüler*in erkrankt – Mitschüler*innen und Lehrer*innen gehen in Quarantäne bzw. erkranken evtl. auch – diese Menschen haben vor ihrer Erkrankung/Quarantäne weitere Schüler*innen und Lehrer*innen angesteckt – immer mehr Schüler*innen und Lehrer*innen gehen in Quarantäne – die Schule wird geschlossen – Sie werden nur noch digital beschult.


Damit Sie besser geschützt sind, haben wir deshalb folgende Maßnahmen beschlossen:

Die Pflicht zum Tragen einer Maske sowie die Einhaltung der Abstandsregeln im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände der Kaufmännischen Schulen Rheine müssen konsequent eingehalten werden. Zum Schulgelände gehören auch alle ausgewiesenen Parkplätze der Lehrkräfte und Schüler*innen. Die Gehwege an der Lindenstraße bzw. an der Dutumer Straße gehören nicht zum Schulgelände.
Das bedeutet:

  • Auf dem ausgewiesenen Schulgelände darf nicht mehr geraucht werden, auch nicht auf dem bisher dafür vorgesehenen Bereich des Lehrerparkplatzes. Damit folgen wir Schulgesetz § 3, Absatz 1, der besagt, dass das Rauchverbot in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen auf dem gesamten Schulgrundstück gilt.
  • Sollten Sie Ihre Maske absetzen, weil Sie essen oder trinken möchten, muss der Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden. Eine Unterhaltung während des Essens und Trinkens mit anderen sollte unterbleiben, um andere nicht zu gefährden.

Die Regelungen gelten ab sofort. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht und die Abstandsregeln werden wir ab Donnerstag, 27. August 2020, Ordnungsmaßnahmen einleiten.


Uns allen ist klar: Regeln, Maßnahmen und Sanktionen haben nur begrenzte Wirkung. Deshalb wollen wir an Sie abschließend noch einmal eindringlich appellieren: Seien Sie achtsam! Schützen Sie sich und andere durch das konsequente Tragen der Maske und durch das Einhalten der Abstandsregel.

Die Schulleitung